Hensel & Koerner von Gustorf & Rennert, Fachanwälte für Strafrecht

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Compliance

Compliance bedeutet für das Unternehmen, aber auch für den einzelnen Mitarbeiter, zu gewährleisten, dass das Verhalten in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht steht. Durch organisatorische Massnahmen, dem Compliance Management System (CMS), soll ein rechtskonformes Verhalten sichergestellt werden. Um entsprechende Massnahmen zu ergreifen, ist festzustellen welche Risiken bzw. Haftung für das Unternehmen bestehen können. Bereits an dieser Stelle können wir den Unternehmen beratend zur Seite stehen. Erwägt das Unternehmen einen (Verhaltens-) Kodex zu entwickeln, die Werte wie Offenheit, Vertrauen, Integrität und gesellschaftliche Verantwortung beinhalten sollen, unterstützen wir Sie gern. Unsere Beratung zielt auf den Mittelstand und wachsende Unternehmen, da börsennotierte Gesellschaften vom Gesetzgeber durch das am 28.05.2009 verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - u.a. durch § 161 AktG - verpflichtet worden sind. Ein Kodex zur Verfestigung einer Unternehmenskultur dient auch der Reputation in einem internationalem Wettbewerb bei der Auftragsvergabe. Aber auch lokal - durch das Korruptionsregistergesetz (KRG) vom 19.04.2006 des Landes Berlin (ab 15.000,00 €) und seit 15.12.20004 in NRW (ab 25.000,00 €) - sind Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ab einem Volumen von 15.000,00 € (in Berlin) ausgeschlossen, sofern Bestechung §§ 331 ff StGB, Wettbewerbsverstöße §§ 298, 299 StGB, Untreue, Geldwäsche und Steuerhinterziehung festgestellt worden sind; auch bei einer endgültigen Einstellung nach § 153 a StPO!  Die o.g. Risiken (siehe auch Kapitel Arbeitsstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht) können durch organisatorische Massnahmen (CMS) und /oder Entwicklung eines Kodex  vermindert werden.

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