Hensel & Koerner von Gustorf & Rennert, Fachanwälte für Strafrecht

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Hans-Joachim Hensel

Fachanwalt für Strafrecht.

Zugelassen zur Rechtsanwaltschaft seit 1994 und seit 2000 Fachanwalt für Strafrecht.

Das Strafrecht ist seit mehr als 20 Jahren ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. In den ersten Jahren das Jugendstrafrecht mit seinen Besonderheiten, dann das Arbeitsstrafrecht, die Wirtschafts- und Steuerdelikte, usw. Heute kann ich sagen, dass meine Tätigkeiten als Verteidiger sich nicht nur auf das Strafgesetzbuch konzentrierten, sondern auch eine Vielzahl von weiteren Themen über das Strafgesetzbuch hinaus, wie zum Beispiel Mindestlohn,Embryonenschutzgesetz, Arbeitszeitenüberschreitung, Umsatz- und Einkommenssteuer, Arznei- und Lebensmittelrecht, Bilanzveröffentlichungen, Bundesstatistik-Gesetz, sowie Disziplinarverfahren, pp., umfassten. Der Gesetzgeber wird weitere Straf- und Ordnungsvorschriften auf den Weg bringen, so dass der heute mehr denn je gültige Satz:"Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" weiterhin seine Berechtigung findet. So mancher Handwerksbetrieb, Unternehmer aber auch der ein oder andere hat diesen Satz sich anhören müssen.

Die strafrechtliche Beratung, ob Privatpersonen oder Firmen, ist ein wichtiger Bestandteil meiner Tätigkeit, sowie die Unterstützung und Vertretung im Ermittlungs- oder gerichtlichen Verfahren.

Zur Information: Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 755.900 Personen rechtskräftig verurteilt (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.01.2015).

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