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Ausserhalb des Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind die häufigsten Fälle der Verkehrsstraftaten Trunkenheitsfahrten (§ 316 StGB) und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), die sogenannte "Fahrerflucht".
Der Verlust der Fahrerlaubnis belastet die Beschuldigten meist mehr als die üblicherweise verhängten Geldstrafen. Dem vorzugreifen ist die Aufgabe einer früh einsetzenden und effektiven Verteidigung. Sollte es dennoch zu einem Verlust der Fahrerlaubnis kommen, muss auf eine möglichst kurze Frist zu deren Wiedererteilung hingearbeitet werden.
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