Hensel & Koerner von Gustorf & Rennert, Fachanwälte für Strafrecht

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Zollstrafrecht

Wer schon einmal im Ausland Medikamente oder Schmuck kaufte, konnte bereits Erfahrungen mit deutschen Zollbehörden machen, ohne sich dessen strafrechtliche Relevanz bewusst gewesen zu sein. Dies gilt auch für die Einfuhr von Bargeld - mehr als 10.000 € Bargeld sind anmeldepflichtig) und Souveniere über einen Wert von 300 €, bei Flug- und Seereisen von 430 € und bei Reisenden unter 15 Jahren von 175 € (weitere Informationen unter www.zoll.de).

Der Artenschutz, z.B. Papageienfedern, Koralle, Elfenbein (weiteres unter: artenschutz-online.de) sind zu beachten.

Der Zoll ist auch zuständige Verfolgungsbehörde bei Verdacht von Verstößen gegen arbeitsstrafrechtliche Vorschriften (Schwarzarbeit, Mindestlohn etc.). Lesen Sie hierzu weiter unter der Rubrik Arbeitsstrafrecht.

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