Hensel & Koerner von Gustorf & Rennert, Fachanwälte für Strafrecht

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Umweltstrafrecht

Das im Strafgesetzbuch (§§ 324 ff StGB) verankerte Umweltstrafrecht ist im Kern ein sog. Verwaltungs-Strafrecht. D.h., verwaltungsrechtliche Verfahren, Verwaltungsakte und Anordnungen, pp, sind zumindest im Hinblick auf ihre verwaltungsrechtliche Wirksamkeit zu prüfen. Täter können Amtsträger von Umweltbehörden, Bürgermeister, pp sein, die im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten zum Eingreifen verpflichtet sind.

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