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kanzlei@fachanwaelte-strafrecht.berlin
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Das Arzneimittelstrafrecht bildet eine häufige Schnittstelle zwischen dem Bereich des Verwaltungsrechts und strafrechtlichen Vorschriften, die meist dem Arzneimittelgesetz (AMG) zu entnehmen sind.
Besonders die Herstellung und der Vertrieb von Arzneimitteln sind durch eine schwer überschaubare und sich stetig ändernde Anzahl von Gesetzen und Verordnungen Bereiche, die leicht zu Zielen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen werden. Das betrifft nicht nur die Mitarbeiter von Pharmakonzernen, sondern in -in der Anzahl häufiger- Apotheker. Neben der Herstellung oder dem Vertrieb von Arzneimitteln regelt das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) den Umgang mit bestimmten Rohstoffen. Auch hier sieht das Gesetz im Falle eines Verstosses teils drastische Strafen vor.
Wir vertreten sowohl Angestellte von Konzernen als auch Apotheker in allen Abschnitten des Verfahrens.
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