Hensel & Koerner von Gustorf & Rennert, Fachanwälte für Strafrecht

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Dienststrafrecht

Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen öffentlich Beschäftigte

Wird durch Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen öffentlich Beschäftigte ermittelt, löst dies meist auch dienstrechtliche Ermittlungen des „Dienstherren“, also der arbeitgebenden öffentlichen Einrichtung aus. Dabei verhält es sich häufig so, dass sich das eigentliche Strafverfahren für die Betroffenen weniger folgenreich darstellt  als seine möglichen dienstrechtlichen Konsequenzen.

Dieser Umstand muss von Anfang an auch bei der Verteidigung im Strafverfahren berücksichtigt werden. Unbedachte Äußerungen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft können im späteren Dienstverfahren nicht einfach rückgängig gemacht werden.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, das Vorgehen in beiden oft parallel betriebenen Verfahren abzustimmen und so zu vermeiden, dass möglicherweise ein kleiner strafrechtlicher Verstoß langanhaltende dienstrechtliche Folgen hat.


Wir vertreten seit Jahren Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes und anderer öffentlicher Einrichtungen in dienststrafrechtlichen Angelegenheiten, vom dienstrechtlichen Ermittlungsverfahren bis zu den obersten Dienstgerichten.

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