Hensel & Koerner von Gustorf & Rennert, Fachanwälte für Strafrecht

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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht nimmt im Bereich des Strafrechts eine Sonderstellung ein. Anders als im “klassischen” Strafrecht geht es hier oft um die Frage, ob ein eigentlich erlaubtes Handeln (wie zum Beispiel das Betreiben eines Unternehmens) in strafbarer Weise ausgeführt wurde. Das eröffnet der Verteidigung vielfältige Ansatzpunkte.

Klassische Felder des Wirtschaftsstrafrechts sind der Vorwurf der Korruption, Insolvenzdelikte, das Steuerstrafrecht, die Untreue gemäß § 266 StGB oder der Diebstahl geistigen Eigentums gem. § 106 des Urheberrechtsgesetztes.

Das Kapitalmarktstrafrecht mit seinen Besonderheiten steht hiermit im engen Zusammenhang ; ebenso das Verbot der Insidergeschäfte in § 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG); die Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften in § 23 Börsengesetz; Verbotene Geschäfte und Handeln ohne Erlaubnis in § 54 Kreditwesengesetz (KWG) und "Falsche Angaben (des Vorstandes oder Aufsichtsrates) gem. § 399 Aktiengesetz. 

Ein weiteres Feld ist der Vorwurf der Korruption im privaten Bereich gem. § 299 StGB

Als Fachanwälte für Strafrecht arbeiten wir seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Fundierte Kenntnis des Strafprozeßrechts und lange Erfahrung als Verteidiger auch in umfangreichsten Verfahren sind für uns selbstverständlich. Auch unsere langjährige präventive Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen und großen Aktiengesellschaftenkönnen können wir in die von uns geführten Verteidigungen einbringen.

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