Hensel & Koerner von Gustorf & Rennert, Fachanwälte für Strafrecht

Münchener Straße 16 · 10779 Berlin
Telefon 030 · 21 23 29 21 · Fax 030 · 21 23 29 22
kanzlei@fachanwaelte-strafrecht.berlin

Sexualstrafrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht

Sexualstrafverfahren sind für den Beschuldigten besonders belastend. Die Rollen scheinen bereits mit der Anklageerhebung verteilt worden zu sein: hier das Opfer – dort der Täter. Dem muss eine effektive Verteidigung entgegengesetzt werden.

Das Strafverfahren dient nicht dem Zweck, die Schuld des Angeklagten nur noch zu bestätigen. Der Zweck des Strafverfahrens ist die Prüfung der Frage, ob dem Angeklagten die Tat durch zulässige Beweismittel nachgewiesen werden kann. Diese juristische Selbstverständlichkeit muss in Sexualstrafverfahren oft mitverteidigt werden obwohl es sich immer wieder zeigt, dass gerade im Bereich Sexualstrafrecht überproportional oft falsche Anschuldigungen erhoben werden und die Verfahren mit Freisprüchen enden.

Es gibt wahrscheinlich kein anderes Rechtsgebiet, bei dem der Verteidigung und  dem Beschuldigten oder Angeklagten mehr Ablehnung durch die Medien oder andere Verfahrensbeteiligte begegnet. Die Aufgabe der Verteidigung ist deshalb auch, den Mandanten vor einer verachtenden öffentlichen Meinung zu schützen und die ihm zustehenden Verfahrensrechte mit allen Mitteln einzufordern.

Neben der besonderen Gefahr der Vorverurteilung zeichnen sich Sexualstrafverfahren durch die oft sehr schwierige juristische Einordnung der Tatvorwürfe aus: Wo liegt die Grenze zwischen einer Beleidigung und einer versuchten sexuellen Nötigung? Was ist ein “minder schwerer Fall?

Das Sexualstrafrecht steht im besonderen Licht der Öffentlichkeit. Viele Verfahren werden von großem medialen Interesse begleitet. Für die Öffentlichkeit unbefriedigende Ergebnisse münden schnell in Gesetzgebungsverfahren, mit denen vermeintliche "Strafbarkeitslücken" geschlossen werden sollen. Als Beispiel sei hier nur das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Abgeordneten Sebastian Edathy genannt.

Neben den juristischen Fragen muß eine fundierte Verteidigung auch mit anderen Fachgebieten vertraut sein. Kenntnisse der Aussagepsychologie und Sexualpsychologie sind unverzichtbares Rüstzeug der Verteidigung. Mit dem Besuch  entsprechender Fortbildungsveranstaltungen bauen wir unser Wissen hier ständig weiter aus und können bereits im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung sachlich fundierte Anträge anbringen.

Nur mit Erfahrung und präziser Vorbereitung werden die Rechte des Mandanten vor und in der Hauptverhandlung erfolgreich verteidigt. Prozesse werden nicht durch vollmundige Versprechungen gewonnen sondern durch Kompetenz, Fleiß und vollen Einsatz.

© 2014–2018 Hensel, Koerner von Gustorf, Rennert
Impressum · Datenschutz