Hensel & Koerner von Gustorf & Rennert, Fachanwälte für Strafrecht

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Verhalten bei Hausdurchsuchung und Festnahme

Hausdurchsuchung

Wie sollten Sie sich bei einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung verhalten?

1. Benachrichtigen Sie sofort Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.

2. Lassen Sie sich den zu Grunde liegenden Durchsuchungsbeschluß aushändigen; bestehen Sie darauf, dass Ihnen eine Kopie überlassen wird.

3. Erklären Sie sich nicht einverstanden mit der Sicherstellung von Gegenständen; geben Sie hierzu gegebenenfalls keine Erklärung ab.

4. Sehen sie in jedem Fall davon ab, sich gegenüber den durchsuchenden Beamten zu den Vorwürfen zu äußern. Sie sind nicht verpflichtet, irgendwelche Auskünfte zu erteilen.

5. Achten sie darauf, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände auf einem entsprechenden Protokoll (in der Regel “Teil B”) vermerkt werden. Die Gegenstände sollten so bezeichnet werden, dass Sie tatsächlich aufgrund der Beschreibung zweifelsfrei identifiziert werden können.

6. Versuchen Sie, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen, im Einvernehmen mit den durchsuchenden Beamten Kopien von sichergestellten Unterlagen zu fertigen.

Grundsätzlich können eine Reihe von Einwänden gegen Durchsuchungen erhoben werden.
Tatsächlich führen diese jedoch fast nie dazu, dass die Durchsuchung auf Grund eines solchen Einwandes abgebrochen wird. Sollte dem Durchsuchungsbeschluss zu entnehmen sein, dass ganz konkrete Unterlagen oder Gegenstände gesucht werden, ist es ratsam diese an die durchsuchenden Beamten herauszugeben. Dies verkürzt unter Umständen die Durchsuchung und vermeidet, dass sogenannte “Zufallsfunde” die Tatvorwürfe erweitern.

Verhalten im Falle einer Festnahme

1. Lassen Sie sich, soweit vorhanden, den richterlichen Haftbefehl aushändigen.

2. Äußern Sie sich nicht zu den gegen Sie erhobenen Tatvorwürfen.

3. Nennen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift.

4. Benachrichtigen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt unverzüglich von der Festnahme.

5. Falls anwaltliche Hilfe nicht sofort erreichbar ist:
bitten Sie eine bestimmte Person darum, Kontakt zu Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt aufzunehmen.

Nennen Sie dabei in jedem Fall die folgenden Daten :

Ihr Geburtsdatum, Ihren Aufenthaltsort, die Telefonnummer und den Namen des zuständigen Polizeibeamten oder der Dienststelle sowie alle Ihnen bekannten Aktenzeichen (Haftbefehl, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, polizeiliche Ermittlungen).

 

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